Güteschutz Ziegel e.V.
Zertifizierungs-, Überwachungs-
und Prüfstelle

Gütezeichen

Produktqualitätszeichen „geprüfte Qualität“

Bedeutung

Das Gütezeichen „geprüfte Qualität“ als Produktqualitätszeichen dokumentiert, dass die keramischen Produkte, von Mitgliedern des Güteschutz Ziegel, mit diesem Gütezeichen qualitativ abgesichert und normkonform hergestellt und durch eine unabhängige Stelle überwacht sind. Durch die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitglieder in der Vereinssatzung wird die erreichte Produktqualität der keramischen Erzeugnisse gesichert.

Es bietet den Anwendern und Bauherren hohe Produktzuverlässigkeit und reduziert damit das Risiko der Baustellenbeprobung.

Notwendigkeit

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Fremdüberwachung passen sich immer mehr und mehr den europäischen Vorgaben an. Somit muss immer mehr der Planer und Verarbeiter selbst überprüfen, ob die ausgewählten Produkte im Sinne der Landesbauordnung für das Bauvorhaben verwendbar sind.

Die mit dem Gütezeichen „geprüfte Qualität“ gekennzeichneten keramischen Produkte erfüllen diese Anforderungen. Alle Mitglieder des Güteschutz Ziegel verpflichten sich die satzungsgebenden Anforderungen (Aufbau WPK-System, regelmäßige (freiwillige) Fremdüberwachung mit eingeschlossener Fremdproduktprüfung) einzuhalten.

Somit schafft unser Qualitätszeichen/Qualitätssiegel Transparenz und gibt dem Planer, Händler und Anwender/Verbauer Sicherheit.

Vorraussetzung

Voraussetzung zur Vergabe des Produktqualitätszeichens ist die Einhaltung der Anforderungen nach den Produktnormen und nach der Vereinbarung des Güteschutz Ziegel, d. h.:

  • Die werkseigene Produktionskontrolle wird laufend überwacht und jährlich einmal zertifiziert.
  • Die Produktprüfungen werden von einer vom Güteschutz Ziegel beauftragten bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle, an vom Güteschutz Ziegel entnommenen Proben, durchgeführt.
  • Erfolgreich bestandene Produktprüfungen werden mit einem Produktzertifikat des Güteschutz Ziegel ausgewiesen und in der jährlichen Güteschutzliste dokumentiert.

Nutzung

Jedes Mitglied der Güteschutz-Vereine hat das Recht nach Erteilung des Übereinstimmungszertifikates/Produktzertifikates in seinen Geschäftspapieren sowie auf dem Bauprodukt, dessen Verpackung bzw. zugehörigen Lieferscheinen auf die Fremdüberwachung einschl. Produktprüfung und Zertifizierung (berechtigter Besitz des Gütezeichens „geprüfte Qualität“) hinzuweisen.

Das Führen des Produktqualitätszeichens kann nach der Vereinbarung des Güteschutz Ziegel bei schwerwiegenden Mängeln entzogen werden.



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